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Private Krankenversicherung

Wer vor der Wahl steht, in eine Private Krankenvollversicherung ( PKV ) zu wechseln oder besser doch in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) zu bleiben, hat viele Dinge zu berücksichtigen. Egal wie oft über eine Bürgerversicherung seitens des Gesetzgebers nachgedacht wird, so sind doch einige Dinge nicht weg zu diskutieren.
In Deutschland werden Gerätschaften, die einst für Privatpatienten angeschafft wurden, letztendlich auch von Mitgliedern der GKV genutzt. Das sieht in den reinen Privatklinken, häufig gerade im Ausland, dann ganz anders aus.
Wenn man sich einmal die div. Gesundheitsreformen, Strukturänderung und wie sie alle hießen anschaut, bleibt auf jeden Fall eines klar. In den letzten 40 Jahren ist keine Leistungsverbesserung hinzu gekommen. Entfallen oder gekürzt wurden jedoch der Zahnersatz, Leistungen für Brillen und das Sterbegeld.
Die Auflösung der Privaten Krankenversicherung ist für uns eigentlich philosophisch. Wenn man eine Krankenversicherung mit 72 Mio. Mitgliedern nicht stabil halten konnte, warum sollte es denn mit dann zukünftig 80. Mio incl. der Privatpatienten funktionieren.

Frage Nr. 1 ist immer die Beitragsentwicklung.

Hier hat die PKV im Regelfall bewiesen, dass sie leistungsstärkere und beitragsstabilere Tarife anbieten. Das trifft jedoch leider nicht auf alle Gesellschaften zu. Deshalb ist auch von einem reinen Beitragsvergleich abzusehen. Hierzu können wir ihnen viele Informationen geben. Dann muss auch die Familienplanung bzw. der aktuelle Stand berücksichtigt werden. Ein junger Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze oder Existenzgründer wird sich mit Sicherheit in der PKV preiswerter versichern können. Ist jedoch eine Heirat geplant und in Folge eine Vielzahl von Kindern, kann die GKV die sinnvollere Alternative bleiben.

Frage Nr. 2 ist der Leistungsumfang.

Auch hier ist eigentlich eine persönliche Beratung alternativlos. Ein Beamter, ein Angestellter oder ein Selbstständiger haben im Regelfall die unterschiedlichsten Wünsche. Ebenso wird die Vorstellung über den monatlichen Beitrag.

Frage Nr. 3 Beitrag und Beitragsstabilität im Rentenalter

Hier wurde bereits vom Gesetzgeber in den 90ziger Jahren ein 10 % Zuschlag festgelegt, den die Versicherer der PKV als Rücklagen für Ihre Versicherungsnehmer anlegen müssen. Ferner zahlt auch der Rententräger den halben Monatsbeitrag wie auch in der GKV. Ebenso ist eine Rückkehr in die Gesetzliche unter bestimmten Voraussetzungen möglich. ( Einkommen ist unter die Beitragsbe- messungsgrenze gesunken, Aufgabe der Selbstständigkeit und Wechsel in ein Angestellenverhältnis. Ferner wurden den Privaten Krankenversicherern auferlegt, einen Basistarif vergleichbar der GKV anzubieten.
Selbstverständlich können wir auch Ihnen einen Vergleichsrechner anbieten. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.