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Rechtschutzversicherung

Wie kommen "Geschädigte" eigentlich zu Ihren Rechten?

Eine Haftpflichtversicherung schützt, wenn Sie jemand anderen einen Schaden zufügen.
Doch was ist, wenn Sie geschädigt wurden und Ihre Ansprüche durchsetzen möchten?
Dafür gibt es die Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten und hilft, sich auch gegen einen vermeintlich „größeren“ Gegenüber durchzusetzen, z.B. gegen Behörden, Energieversorger, Arbeitgeber oder Vermieter.

Zwar muss bei einem gewonnenen Rechtsstreit die Gegenseite die Kosten übernehmen. Doch Anwalt, Gericht und Gutachter sind anfangs erst einmal selbst zu bezahlen – und das sind schnell mehrere tausend Euro.

Das Sprichwort „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“ macht deutlich, dass niemand den Ausgang eines Prozesses vorher sehen kann. Oft enden Prozesse nur mit einem Teilerfolg und somit bleibt man auch selbst auf einen Teil der Kosten sitzen.
Übrigens, vor Arbeitsgerichten trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, unabhängig vom Prozessausgang.

Im Bereich des Strafrechts reicht bereits der bloße Verdacht aus, damit die Ermittlungsbehörden aktiv werden. Wenn sich Vorwürfe – beispielsweise wegen angeblicher Beleidigung oder unterlassener Hilfeleistung – gegen Sie richten, müssen diese mit professioneller Hilfe schnell entkräftet werden.

Dies kann jedem passieren:


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