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Vorsorgevollmacht
Man ist es gewohnt, die Entscheidungen für sich selbst zu treffen und umzusetzen. Viele gehen davon aus, dass z.B. ein Ehepartner Dinge für einen regeln kann, wenn man hierzu durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist. Das ist leider ein großer Irrtum. Auch können Eltern nicht mehr für ihre volljährigen Kinder eine Entscheidung treffen. Wenn in einem solchen Falle keine Vorsorgevollmacht existiert, wird vom zuständigen Gericht ein Betreuer bestimmt. Das kann dann bedeuten, dass ein völlig fremder Mensch die Dinge für den Betroffenen regeln muss. Diese Verfügung soll also erreichen, dass im Falle meiner Entscheidungsunfähigkeit Regelungen durch eine von mir bestimmte Person in meinem Sinne durchgeführt werden.
- Das betrifft die Bankgeschäfte
- Ggf. die Aufteilung meines Vermögens
- Alle für mich wichtigen Dinge umzusetzen
Ich kann durchaus auch mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen, um das Betreuungsgericht zu umgehen.
Patientenverfügung
Schicksalsschläge gesundheitlicher Art sind leider nie voraus zu sehen. Wenn solch ein schlimmes Ereignis, verursacht z.B. durch eine Hirnschädigung nach Krankheit oder Unfall dazu führt, das man selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen, wird es schwer
für die Angehörigen. Ohne Patientenverfügung weiß niemand, was der Betroffene im jeweiligen Fall gewollt hätte.
Ärzte sind durch Ihren Eid gezwungen, immer lebenserhaltende Maßnahmen durchzuführen. Insofern ist es wichtig schriftlich festzuhalten, wie man selbst entscheiden würde. Man kann z.B. festlegen
- Das in der Sterbephase von einer künstlichen Ernährung Abstand genommen werden kann
- Lebensverlängernde Maßnahmen wie eine Dialyse nicht erfolgt
Deshalb sollte die Vorgehensweise mit einer Person abgesprochen werden und mit Hilfe einer Patientenverfügung die vorher mit mir abgesprochenen Entscheidungen in meinem Sinne zu treffen.
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