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Tierhaftpflichtversicherung


Für Pferde:

Pferde sind als Fluchttiere bekannt. Selbst bei kleinsten Gegebenheiten neigen sie zum Scheuen. Das kann ein Flatterband sein, ein anderes Tier oder ein lautes Geräusch. Selbst geübte Reiter können nicht ausschließen, dass ihnen ihr Tier einmal durchgeht. Galoppieren sie dann in den Straßenverkehr, kann es schnell zu Sach- oder Personenschäden kommen. Ebenso ist es nicht ausgeschlossen, das Weidezäune undicht sind. Wir hier auf dem Dorfe haben schon so manche Nacht mit der Suche von unseren vierbeinigen Freunden zugebracht.

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Für Hunde:

In einigen Bundesländern ist diese Haftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Das sind Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen. Man kann sich nie sicher sein, das selbst der besterzogenste Hund einmal einen unbeabsichtigten Schaden verursacht. Er läuft vor ein Fahrrad oder Auto - wenn es beim Sachschaden bleibt, ist es ja noch ein überschaubarer Schaden. Personenschäden, insbesondere, wenn hier Rentenzahlungen beleistet werden müssen, können unbegrenzte Höhen erreichen.

>> Hundehalter-Haftpflichtsversicherungs-Vergleich