Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Einleitung
Auch wenn man dieses Thema verdrängt, wenn der Fall eingetreten ist, kann man Nichts mehr verändern. Wir sprechen hier von einem lebensgefährlichen Unfall, einem Hirnschlag oder einem
Wachkoma. In allen diesen Fällen sind sie nicht mehr in der Lage Entscheidungen zu treffen.
Auch eine schwere Demenz wird irgendwann dazu führen, dass man nicht mehr selbstständig essen oder trinken kann. Diese Fälle treten in Deutschland täglich auf und die Angehörigen stehen dann
vor teilweise ungeahnten Problemen.
Mit freundlicher Genehmigung der Ideal Versicherung:
An einigen Beispielen der letzten Monate möchten wir das einmal verdeutlichen.
Fall 1 betraf eine volljährige Studentin, die während eines „ Work und Travel“ Urlaubes in Australien verunglückte. Nun lag diese junge Dame bewusstlos in einem Melbourner Krankenhaus.
Der Vater setzte sich mit dem behandelnden Arzt in Verbindung und den Rücktransport seiner Tochter nach Deutschland zu besprechen. Die erste Frage war:“ Besitzen sie eine Patientenvollmacht“
Da diese nicht vorlag, ordnete der Arzt an, das seine Patientin bis auf Weiteres im Krankenhaus verbleiben wird.
Fall 2 fand hier bei uns in Hannover statt. Nach einem Verkehrsunfall war ein Mann bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Nach dem die leiblichen Kinder ausfindig gemacht worden
sind, eilten diese umgehend ans Krankenbett. Dort erhielten sie die Nachricht, dass auf Grund einer fehlenden Patientenverfügung keine Informationen nach dem Datenschutz weiter gegeben werden.
Vorsorgevollmacht
Man ist es gewohnt, die Entscheidungen für sich selbst zu treffen und umzusetzen. Viele gehen davon aus, dass z.B. ein Ehepartner Dinge für einen regeln kann, wenn man hierzu durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist. Das ist leider ein großer Irrtum. Auch können Eltern nicht mehr für ihre volljährigen Kinder eine Entscheidung treffen. Wenn in einem solchen Falle keine Vorsorgevollmacht existiert, wird vom zuständigen Gericht ein Betreuer bestimmt. Das kann dann bedeuten, dass ein völlig fremder Mensch die Dinge für den Betroffenen regeln muss. Diese Verfügung soll also erreichen, dass im Falle meiner Entscheidungsunfähigkeit Regelungen durch eine von mir bestimmte Person in meinem Sinne durchgeführt werden.
- Was wird, wenn ich auf fremde Hilfe abgewiesen bin?
- Wer entscheidet dann für mich, geschieht das auch in meinem Interesse? (*)
- Wer organisiert ambulante Hilfe, ggf. auch Stationäre? (*)
- Das betrifft alle Finanzvorfälle ( Rechnungen bezahlen, Zinsen und Mieten verbuchen )(*)
- Die Bankgeschäfte ( ohne eine Vorsorgevollmacht können sie nicht einmal Geld abheben )
- Wer erledigt meine Behördengänge? (*)
- Ggf. die Aufteilung meines Vermögens
- Gilt sie bis zum Tode oder auch darüber hinaus?
Und dann kommen wir zum Thema „ das liebe Geld“. Die Bemerkung „Kinder haften für Ihre Eltern“ trifft die Sache doch sehr genau. Eine Pflege ist je nach Pflegegrad eine kostspielige Angelegenheit. Unter der Berücksichtigung, dass eine durchschnittliche Pflegedauer 7 bis 8 Jahre dauert, können die Gesamtaufwendungen irgendwann einmal auch existenzgefährdend werden. ( .pdf Kosten einer Pflege nur Seite 2 )
Infos zur Vorsorgevollmacht
Diese muss so genau wie möglich ausformuliert sein, um in Schadensfall nicht ihre Gültigkeit zu verlieren, weil Banken oder Behörden diese nicht anerkennt.
- Zuerst muss natürlich die bevollmächtigte Person/Personen namentlich erwähnt werden
- Dann muss gewährleistet sein, das diese Personen den Verwahrungsort der Unterlagen kennen (*)
- Wem dürfen medizinische Auskünfte erteilt werden. Z.B. erhalten nicht einmal die eigenen Kinder eine Auskunft über den Gesundheitszustand eines Elternteiles.
- Dann ferner, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen und welche nicht
- Welche Art von Unterbringung erfolgen soll, auch wenn hierdurch ggf. die Freiheit entzogen werden kann ( mechanische Vorrichtungen, Fixierung, Medikamente )
- Welche Art von Finanzgeschäften getätigt werden darf. Verhandlungen mit Banken zu führen, Rechnungen zu bezahlen, Immobilien zu veräußern usw.
- Wann endet diese Vollmacht: mit dem Tod oder auch hierüber hinaus.
Nur 54 % der über 65 Jährigen besitzen heute eine Vorsorgevollmacht. Damit gehen alle diese Personen das Risiko ein, das eine fremde Betreuungsperson alle weiteren Vorfälle bestimmt.
Ganz gefährlich ist es, einfach irgendeine Vorlage aus dem Internet herunter zu laden. Häufig sind diese veraltet, unvollständig oder unklar formuliert. Daher ist es wichtig, diese Unterlagen
jederzeit verfügbar zu haben, von allen Orten der Welt abgerufen werden können und immer auf den rechtlich aktuellsten Stand gebracht werden.
Um eine korrektes und zuverlässiges Formular zu erstellen, sollten Sie einen Termin mit unserm Hause absprechen.
Patientenverfügung
In dieser wird festgelegt, welche medizinische Behandlung ein Patient bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung wünscht. Hier können Patientenwünsche und Arztvorstellungen erheblich differenzieren. Eines muss jedem Menschen klar sein: Ein Arzt hat einen hippokratischen Eid abgelegt. In diesem verpflichtet er sich, sämtliche ihm zur Verfügung stehende Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Leben seines zu Behandelnden zu retten. Seine Vorstellung kann also hier sehr weit vom dem eines Sterbenskranken abweichen.
Was will der Patient
Hier muss eine ganz klare Stellungnahme abgegeben werden. Verschiedene offene Formulierungen wie z.B. „lebenswürdiges Sterben oder keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nicht aus. Schlimmstenfalls wird die Verfügung von dem behandelnden Ärzten nicht anerkannt, es kommt dann zu einer Gerichtsverhandlung und die Vollmacht wird für ungültig bzw. nicht ausreichend erklärt. Dann hat meinen einen Pflegefall, eine Gerichtsverhandlung mit den entsprechenden Kosten und der Wunsch des Erkrankten wird nicht ausgeführt. ( so geschehen in 2016 )
- Wer benötigt eine solche Vollmacht: Jede/r, der/die Volljährig ist !!!!
- Es muss ganz klar niedergelegt werden, was gewünscht wird
- Wird z.B. einer Organspende zugestimmt
- Im Gegenzug ebenfalls, welche Behandlungen abgelehnt werden
- Die Patientenverfügung muss regelmäßig entsprechend der eigenen Konstitution und der medizinischen Entwicklung angepasst werden (*)
- Die Bevollmächtigten müssen über Ihre Aufgaben informiert werden (*)
- Kennen alle Bevollmächtigten den Verwahrungsort (*)
(*)Warum ist eine lfd. aktualisierte Fassung so wichtig
Selbstverständlich können Sie sich auch eine Patientenverfügung von Ihrem behandelnden Arzt erstellen lassen. Wir weisen nur immer wieder darauf hin, dass ein Doktor kein Rechtsanwalt ist.
Ferner wird und kann er bei jeder neuen Behandlungsmöglichkeit seine Patienten darauf hinweisen, dass es hier eine neue Änderung gibt.
Ebenso können sie sich notariell beraten lassen – vorgeschrieben ist dieses nicht. Und da die Honorarrechnung nach dem Wert des Besitzes berechnet wird, kann es schnell die tausend Euro
Rechnungsbetrag überschreiten. Auch hier werden sie dann bei zukünftigen Gesetzesänderungen nicht automatisch informiert, die Initiative muss hier von ihnen aus gehen. Jede weitere Änderung
zieht auch automatisch eine neue Honorarrechnung nach sich.
Einfacher ist hier unsere Möglichkeit, sich bei einem unabhängigen Register eintragen zu lassen.
- Sie erhalten eine Scheckkarte, auf der alle wichtigen Informationen vermerkt sind ( Wer von Ihnen besitzt eine Vollmacht, welche Blutgruppe haben sie, reagieren sie allergisch auf bestimmte Medikamente usw.)
- In dieser wird u.a. im Berliner Zentralregister alles Existenz wichtige gespeichert
- Sollte ihnen irgendwann einmal etwas zustoßen, können Rettungspersonal und Ärzte sofort alle entsprechenden Schritte einleiten.
- Gesetze haben sich geändert, welche ihre alte Vollmacht oder Verfügung auch nur teilweise ungültig machen würde
- Einmal im Jahr werden sie aufgefordert, alle Angaben zu überprüfen und ggf. zu ändern. Es ist ja durchaus möglich, dass sie eine andere Person einsetzen möchten, diese ist verzogen oder vielleicht sogar verstorben.
Somit haben sie zukünftig immer die Sicherheit, das diese Verträge lfd. aktualisiert werden.