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Rürup-Rente
Die Rürup Rente ist eine Form der privaten, steuerlich begünstigten Altersversorgung. Genannt nach dem Ökonom Bert Rürup.
Sie dient als Alternative bzw. Ergänzung zur betrieblichen, privaten oder gesetzlichen Altersversorgung. Wegen hoher steuerlicher Abschreibung wird sie vorwiegend für Personen mit höheren steuerpflichtigen Einkommen eingesetzt.
Eckdaten:
- Nach Alterseinkünftegesetz anrechenbar
- Z.Zt. 22.112 € für Alleinstehende 44.224 € für Verheiratete ( Stand 01.07.2016 )
- Abzugsfähigkeit ab 2005 60% der eingezahlten Beiträge. Seit dem jährliche Steigerung der jährlichen Abzugsfähigkeit um 2% bis 2025 = 100%
- Nur mtl. Rentenzahlung möglich, keine Einmalzahlung in der Leistungsphase
- Auszahlung bei Verträgen ( Abschluss vor 2012 ) nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres
- ( Abschluss vor 31.12.2011 ) nicht vor dem 62. Lebensjahr
- Nicht vererb, beleih- und verpfändbar
- Insolvenzgeschützt
Fazit: Attraktive Versorgungsform, steuerlich stark gefördert. Für Personen die höhere Einkommen beziehen, und die Eckwerte der Riesterrente nicht ausreichen.
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