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Privathaftpflicht


Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) ist jeder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dieser einer anderen Person einen Schaden zufügt.
Das gilt ebenfalls auch für Kinder ab dem 7. Lebensjahr. Darunter kann noch kein Rechtsanspruch gegen diese erhoben werden. Allerdings gibt es immer wieder Unannehmlichkeiten, wenn gerade die kleinen Racker bei Freunden; Bekannten und Verwandten einen Schaden verursachen. Auch diese Fälle können in den Leistungsumfang der Privathaftpflicht aufgenommen werden. Hier ein paar Schadensfälle, die jeden Tag passieren können: